Richtlinien

Richtlinien

Richtlinien landwirtschaftliche Produkte

Biologische Bewirtschaftung

Fidelio Tiere stammen ausschliesslich von Bioproduzenten, welche ihren Hof gesamtbetrieblich nach den Richtlinien der Bio Suisse bewirtschaften. Diese Richtlinien sehen unter anderem vor:

  • Kein Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln
  • Beschränkung des Tierbestandes auf die betriebliche Futtergrundlage (keine Überdüngung der Böden)
  • Zukauf von Tieren grundsätzlich aus Biobetrieben


Förderung des ökologischen Ausgleichs mittels Extensivflächen und Hecken
Mindestens jährliche Betriebskontrollen durch eine neutrale Inspektionsstelle

Freilandtierhaltung

Für Fidelio Tiere gelten strengste Haltungsbestimmungen auf den Biobetrieben:


  • Täglicher Auslauf und Weidegang im Sommer
  • Ausschliessliche Haltung in Gruppen, wobei grosses Rindvieh vorübergehend auch angebunden gehalten werden kann
  • Eingestreute Liegefläche und viel Platz im Stall und im Laufhof

Biologische Fütterung

Fidelio Tiere wachsen dank artgerechter Haltung und gesunder Fütterung harmonisch auf den Biobetrieben auf. Diese Massnahmen geben die besten Voraussetzungen, damit die Tiere gesund bleiben. Auch die Tierzucht soll die Tiergesundheit unterstützen. Deshalb gilt:

  • Zucht auf Langlebigkeit der Muttertiere
  • Standortangepasster Einsatz von Fleischrassen
  • Kein Einsatz von Gentechnologie, Embryotransfer, Spermasexing


Falls Fidelio Tiere trotz der vorbeugenden Massnahmen erkranken sollten, gelten folgende Bestimmungen:

  • Primärer Einsatz natürlicher Heilmethoden und Heilmittel (v.a. Homöopathie)
  • Einsatz herkömmlicher Medikamente nur durch den Bestandestierarzt

Richtlinien Tiertransport

Regionale Vermarktung

Die regionale Vermarktung ist ein zentraler Aspekt des tierfreundlichen Umgangs mit Tieren. Fidelio-Tiere werden nicht in der ganzen Schweiz herumtransportiert. Die Transportwege sind nur dann länger, wenn Fidelio Tiere von Biobetrieben aus dem abgelegenen Berggebiet zur nächstgelegenen Metzgerei gebracht werden müssen. Häufig bringen die Biobauern ihre Fidelio-Tiere direkt zur Metzgerei.

Vertrag und Kontrolle Tiertransport

Die Fidelio-Biofreiland AG schliesst mit den beauftragtenTransporteuren einen Vertrag ab. Diese Vereinbarung regelt die Ausbildung und den Umgang der beauftragten Chauffeure mit den Fidelio-Tieren (Verbot elektrischer Treibgeräte). Des Weiteren werden die Beschaffenheit der Lastwagen und Ladevorrichtungen geregelt.

Die Einhaltung der Bestimmungen wird mehrmals jährlich durch den beauftragten Kontrolldienst des Schweizer Tierschutzes (STS) überprüft.

Tiermarkierung

Jedes Fidelio-Tier hat eine eigene Markierung, die sogenannte Ohrmarke. Diese Ohrmarke wird in den benötigten Begleitdokumenten für den Tiertransport registriert und von der Fidelio-Biofreiland AG festgehalten. Durch die Ohrmarke besteht die Gewähr, dass die entsprechenden Fidelio-Tiere auch tatsächlich zur entsprechenden Metzgerei gelangen.

Die regionale Vermarktung sowie die Vertragsbestimmungen für den Tiertransport sorgen dafür, dass Fidelio Tiere vor der Schlachtung nicht unnötigem Stress ausgesetzt werden. Dies ist für die Fidelio-Biofreiland AG sowohl aus ethischer wie auch qualitativer Sicht ein zentrales Anliegen.

Richtlinien Fleischverarbeitung

Separierung in der Verarbeitung

Fidelio-Fleisch darf nur in ausgewählten Metzgereien verkauft werden. Falls diese Metzgereien auch anderes Fleisch führen, muss die Verarbeitung, die Lagerung wie auch der Verkauf von Fidelio-Fleisch klar getrennt vom restlichen Fleisch erfolgen.

Die Metzgereien müssen ihren Betrieb dermassen organisieren, dass eine Verwechslung von Fidelio-Fleisch mit anderem Fleisch jederzeit ausgeschlossen ist. Separate Verarbeitungsschritte und Lagerräume wie auch das getrennte Angebot in der Vitrine sind Voraussetzung für den Verkauf von Fidelio-Fleisch. Viele lizenzierte Metzgereien verkaufen ausschliesslich Fidelio-Fleisch.

Strenge Rezepturvorgaben

Wurst- und Fleischerzeugnisse dürfen erst dann als Fidelio Wurst- und Fleischwaren ausgezeichnet werden, wenn die verwendeten Rezepturen den strengen Vorgaben entsprechen. Die Einhaltung der folgenden Bestimmungen verlangt viel Können von den Metzgereien:

  • Kein Einsatz von chemisch-synthetischem Phosphat (Erhöhung des Wasserbindungsvermögens)
  • Kein Einsatz von Geschmacksverstärkern und Aromen
  • Sämtliche landwirtschaftlichen Zutaten stammen aus biologischer Produktion (Gewürze, Eier, Wein etc.)
Share by: